Hinweise zur Kostenerstattung

Gesetzliche Krankenkassen

Stationäre Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahme*

Die Dr. von Weckbecker Klinik ist eine Fachklinik für Prävention und Rehabilitation und besitzt einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Gesetzlich Versicherte können nach vorheriger Genehmigung eine Behandlung in unserer Klinik in Anspruch nehmen, vorausgesetzt die gesetzliche Krankenkasse zeigt sich für die Reha-Maßnahme zuständig. Bei genehmigter Behandlung werden die medizinisch notwendigen Therapien direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil von 10,– Euro pro Tag wird Ihnen in Rechnung gestellt. Im Pflegesatz ist die Zimmerkategorie Standard Waldseite in Haus I enthalten. Wenn Sie eine Unterbringung in einer anderen Kategorie wünschen, stellen wir Ihnen den Aufpreis privat in Rechnung.

 

Beihilfe

Die Dr. von Weckbecker Klinik ist beihilfefähig nach den Bestimmungen der Beihilfeverordnung und erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V. Die Beihilfestellen in den einzelnen Bundesländern beteiligen sich in unterschiedlicher Höhe an den Kosten. Die Klinik ist nach § 30 der Gewerbeordnung anerkannt und untersteht der Aufsicht des zuständigen Gesundheitsamtes. Die Antragsstellung muss mit der zuständigen Beihilfestelle besprochen werden und die Kostenübernahmeerklärung muss 14 Tage vor Ihrer Anreise schriftlich vorliegen.

 

Private Krankenkassen

Private Krankenkassen übernehmen die Aufenthaltskosten in der Dr. von Weckbecker Klinik nur dann, wenn Sie einen speziellen Tarif mit Ihrem Anbieter abgeschlossen haben, da wir von den privaten Krankenkassen als Sanatorium eingestuft werden. Ärztliche und diagnostische Leistungen werden oftmals zu einem Teil erstattet. Beachten Sie bitte die Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Einschränkungen bzw. Ausschlüsse bezüglich der Kurorte oder Heilbäder (Kurortklausel, § 5 (1e) MB/KK). Bitte stellen Sie sicher, dass vor Antritt Ihres Aufenthaltes bei uns die schriftliche Kostenzusage Ihrer Krankenkasse vorliegt.

 

Hinweis zur Kostenerstattung von Beihilfe & privaten Krankenkassen

Sollten Sie zur Kostenerstattung durch die Beihilfestelle oder private Krankenkasse eine Einzelabrechnung unserer Leistungen benötigen, empfehlen wir die Buchung des Aufenthalts nach Tagessatz.

Es ist möglich, dass die Behandlungskosten von der Beihilfestelle oder Ihrer privaten Krankenkasse nicht in vollem Umfang erstattet werden, da nicht alle Kostenträger die vereinbarten Preise anerkennen. Bitte sprechen Sie vor Antritt des Aufenthaltes mit Ihrem Kostenträger.

Diese Regelungen gelten für das deutsche Gesundheitssystem.

Die Abrechnung des Aufenthalts erfolgt nicht über die Beihilfe oder private Krankenkasse, sondern direkt mit dem Patienten.

 

Steuerliche Anerkennung

Kosten für eine stationäre oder ambulante Behandlung können als außergewöhnliche Belastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer anerkannt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

Falls Sie weitere Fragen bezüglich der Kosten und Abrechnungen haben, beraten wir Sie jederzeit gerne telefonisch unter: +49 (0) 9741 83 825

 

* Die Kostenübernahmeerklärung muss 14 Tage vor Ihrer Anreise schriftlich vorliegen, ansonsten erfolgt die Abrechnung als Selbstzahler.